Aktuelle Leistungen der Pflegeversicherung 2022
Die Pflege zuhause wird seit Januar 2022 finanziell besser ausgestattet.
Aktuelle Pflegesachleistungen nach Pflegegraden dargestellt:
Pflegegrad 1: Anspruch
Pflegegrad 2 – 724,00 €
Pflegegrad 3 – 1.363,00 €
Pflegegrad 4 – 1.693,00 €
Pflegegrad 5 – 2.095,00 €
Weitere Leistungen der Pflegeversicherung
(pro Monat, wenn nicht anders ausgewiesen)
Teilstationäre Pflege
Sie kann in Einrichtungen der Tages- oder Nachtpflege beansprucht werden, wenn häusliche Pflege nicht ausreichend sichergestellt ist. Sie wird anrechnungsfrei zum Pflegegeld bzw. zur ambulanten Pflegesachleistung erbracht.
Pflegegrad 1 – Anspruch nur über Entlastungsbetrag
Pflegegrad 2 – 689,00 €
Pflegegrad 3 – 1.298,00 €
Pflegegrad 4 – 1.612,00 €
Pflegegrad 5 – 1.995,00 €
Kurzzeitpflege
Aufwendungen bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, wenn die häusliche Pflege zeitweise nicht, noch nicht oder nicht ausreichend erbracht werden kann und auch die teilstationäre Pflege nicht ausreicht.
Pflegegrad 1: Anspruch nur über Entlastungsbetrag
Pflegegrade 2-5: Höchstbetrag von 1.774,00 €
Ersatz-/Verhinderungspflege
Leistung bei Verhinderung einer Pflegeperson, die kein naher Angehöriger ist (keine häusliche Gemeinschaft und nicht bis zum 2. Grad versandt/verschwägert) für maximal 6 Wochen pro Kalenderjahr. Gründe für die Verhinderung können z. B. Urlaub oder Krankheit sein.
Pflegegrade 2-5: Höchstbetrag von 1.612,00 € (erwerbsmäßige Vertretung)
Vertretung durch nahe Angehörige:
Pflegegrad 2 – 474,00 Euro
Pflegegrad 3 – 817,50 €
Pflegegrad 4 – 1.092,00 €
Pflegegrad 5 – 1.351,50 €
Vollstationäre Einrichtung der Hilfe für behinderte Menschen
Für Pflegeleistungen werden monatlich pauschal bis zu 266,00 € gezahlt.
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
Zur Verbesserung des Wohnumfeldes werden als Einmalzahlung bis zu 4.000 € (alle Pflegegrade) übernommen.
Wohngruppen
Zur Gründung von ambulanten Wohngruppen werden einmalig bis zu 2.500 € je Versicherten (max. 10.000 € je Wohngruppe) bezahlt. Bei einem höheren Organisationsaufwand ist ein Zuschlag von 214,00 € pro Monat möglich.
Weitere Leistungen
Über die genannten Leistungen hinaus stehen Pflegebedürftigen beim Vorliegen bestimmter Voraussetzungen verschiedene sachbezogene Zuschüsse (z. B. für Pflegehilfsmittel bis zu 40,00 € pro Monat) zu.